FÖRDERPROGRAMM BAUPLÄTZE FÜR FAMILIEN

Bis zu 40 Prozent Abschlag vom reinen Flächenpreis für Familien möglich!

 

Neubürgerinnen und Neubürger, junge Paare und Familien mit Kindern sind in Bad Soden-Salmünster willkommen. Sie für die Stadt zu gewinnen und am Standort zu halten ist Ziel des Förderprogramms "Bauplätze für Familien".

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Das Förderprogramm "Bauplätze für Familien"

1.

Die Stadt Bad Soden-Salmünster gewährt beim Erwerb eines Baugrundstückes aus dem städtischen Eigentum einen Abschlag von maximal 40 % auf den Grundstückswert. Der Abschlag wird entsprechend der Vorgaben der Nr. 2 bis zu einem versteuernden Familieneinkommen von 120.000 Euro gewährt. Maßgebend ist das Steuerjahr vor der Antragsstellung.

 

2.

Der Abschlag berechnet sich wie folgt:

a.   Familienbezogener Abschlag:

Jungen Paaren (dies sind Ehepaare oder rechtlich gleichgestellte Lebensgemeinschaften ohne Kinder, welche nicht länger als fünf Jahre verheiratet bzw. rechtlich verbunden sind) und Familien und eheähnlichen Gemeinschaften mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bzw. Alleinerziehenden mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind wird ein Abschlag von 10 % gewährt.

b.   Kinderbezogene Abschläge:

Kinderbezogene Abschläge werden bis zu einer Höhe von 30 % gewährt. Für das erste und zweite kindergeldberechtigte Kind beträgt der Abschlag jeweils 10%. Bei einem zu versteuernden Gesamteinkommen der Familie von nicht mehr als 50.000,00 Euro wird für ein drittes Kind ein weiterer Abschlag von 10 % gewährt. Erhöht sich die Kinderzahl innerhalb von sechs Monaten nach der Antragsstellung, erhöht sich der Nachlassbetrag entsprechend.

 

3.

Für den Fall, dass sich mehrere Interessenten für das gleiche Grundstück bewerben, erfolgt die Vergabe gemäß dem folgenden Punktesystem.

Lebensschwerpunkt

 

a)      Hauptwohnsitz in Bad Soden-Salmünster

10 Punkte

b)      Arbeitsplatz von mindestens einem Bewerberteil in Bad Soden-Salmünster

10 Punkte

c)      Gewerbetreibender mit Hauptsitz Bad Soden-Salmünster

10 Punkte

d)      Gebürtig aus dem Stadtteil in dem der Bauplatz liegt

10 Punkte

e)      Ausübung eines gemeinnützigen Ehrenamtes durch den Antragsteller

10 Punkte

 

Kinder

 

a)      Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Schwangerschaften werden berücksichtigt, wenn die Geburt des Kindes innerhalb von 6 Monaten nach der Interessensbekundung zu erwarten ist)

20 Punkte

je Kind

b)      Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 27. Lebensjahres, die im Haushalt der Bewerber leben

5 Punkte

je Kind

 

Behinderungen

 

Behinderungsgrad über 50 %

10 Punkte

 

Das Grundstück wird an den Antragsteller mit der höchsten erreichten Punktzahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheiden vorrangig die Punktzahl der Kinder sowie die Dauer der Wohnansässigkeit in Bad Soden-Salmünster.

 

4.

Die Förderung erfolgt nur einmal und setzt voraus, dass die Kaufinteressenten nicht bereits über ausreichendes Wohneigentum im Stadtgebiet verfügen. Weitere Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung einer zweijährigen Bauverpflichtung und eine mindestens zehnjährige Eigennutzung der Immobilie. Für den Fall des vorzeitigen Verkaufs oder Wegzuges wird der Abschlag anteilig für jedes nicht genutzte Jahr zurückgefordert. Diese Anforderung ist dinglich zu sichern. Ebenso ist ein Rückübertragungsrecht für den Fall zu sichern, dass nicht fristgerecht mit der Baumaßnahme begonnen wird, bzw. der Bau nicht binnen fünf Jahren nach Vertragsschluss fertig gestellt wird. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung der Baupflichten wird auch eine Vertragsstrafe fällig.

 

5.

Grundstücksvergaben an Personen, welche nicht die Abschlagsvoraussetzungen nach Nr. 1 und 2 erfüllen, sind möglich, wenn zum Zeitpunkt der Interessensbekundung keine weiteren Bewerbungen von dem unter Nr. 2 genannten Personenkreis vorliegen und ein angemessener Kaufpreis geboten wird.

 

6.

Über die Vergabe von Grundstücken nach diesem Förderprogramm entscheidet der Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster, welcher den Haupt- und Finanzausschuss über den Verkauf unterrichtet. Ein Rechtsanspruch kann aus diesem Förderprogramm nicht abgeleitet werden.

 

Kontakt

Für Fragen und weitergehende Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:

Michael Salomon
Rathaus Salmünster, 
Rathausstraße 1
Tel. 06056 / 733 - 48
Mail: m.salomon@badsoden-salmuenster.de